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EU-Finanzmarktaufsicht legt Namensregeln für nachhaltige Fonds vor

Immer mehr Anleger interessieren sich nicht nur für die Rendite und Sicherheit ihrer Investitionen, sondern auch für deren ethische Dimension. Dementsprechend wimmelt es auf dem Fondsmarkt von Produkten, deren Namen verkaufsfördernde Zusätze wie „nachhaltig“, „ESG“, „Umwelt“, „sozial“ oder „Klima“ enthalten. Es hat sich indes herumgesprochen, dass nicht all diese Fonds gleichermaßen ihren hehren Zielen bzw. […]
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Immer mehr Anleger interessieren sich nicht nur für die Rendite und Sicherheit ihrer
Investitionen, sondern auch für deren ethische Dimension. Dementsprechend wimmelt es auf
dem Fondsmarkt von Produkten, deren Namen verkaufsfördernde Zusätze wie „nachhaltig“, „ESG“,
„Umwelt“, „sozial“ oder „Klima“ enthalten. Es hat sich indes herumgesprochen, dass nicht all diese
Fonds gleichermaßen ihren hehren Zielen bzw. Versprechen gerecht werden.
Um die Anleger vor irreführenden Bezeichnungen (Greenwashing) zu schützen, hat die
Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA nun Anforderungen für die
Verwendung nachhaltigkeitsbezogener Begriffe definiert. Kernkriterium ist eine Schwelle von 80
Prozent: Nur wenn der Anteil der nachhaltigen Fondsinvestments mindestens diesen Wert
erreicht, dürfen einschlägige Namenszusätze verwendet werden. Was als nachhaltig gelten kann,
definiert wiederum die EU-Offenlegungsverordnung (SFDR), die jedoch aktuell überarbeitet wird.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat angekündigt, die neuen ESMA-Kriterien
eins zu eins anzuwenden.

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Rund 90.000 Einbrüche in Häuser und Wohnungen verzeichneten die deutschen Versicherer 2024. Damit verfestigt sich offenbar das Niveau, das vor der Pandemie (2019) und auch bereits 2023 verzeichnet wurde. Die langfristige Kurve zeigt jedoch nach unten: Zwischen 2010 und 2017 wurden noch mindestens 130.000 Einbrüche pro Jahr gezählt, in der Spitze mit 180.000 (2015) sogar […]