Mehr Infos Erfahrungen & Bewertungen zu Helmut Winter Versicherungsmakler

Erstinformation

Name, Anschrift und Kontaktdaten


Helmut Winter

Witteringstr. 51

45130 Essen

Tel.: 0201 - 85 15 60 74

E-Mail: helmut.winter@hwinter-finanzservices.de

Tätigkeitsart


Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 der Gewerbeordnung. (GewO)

Finanzanlagenvermittler mit einer Erlaubnis nach § 34 f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2 der Gewerbeordnung. (GewO)

Gemeinsame Registerstelle nach § 11 a Abs. 1 GewO


Vermittlerregisternummer Versicherungsvermittlung: D-4V6C-2FF1S-69

Vermittlerregisternummer Finanzanlagenvermittlung: D-F-122-8QT1-40

Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK)

Breite Straße 29

10178 Berlin

Telefon: 0180 600 58 50 (0,20 Euro/Anruf)

www.vermittlerregister.info

Erlaubnisbehörde


Versicherungsvermittlung: Industrie- und Handelskammer für Essen, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen zu Essen, Am Waldthausenpark 2, 45127 Essen

Schlichtungsstellen


Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung

Barmbeker Straße 2, 2. OG, 22303 Hamburg

Beratung bei der Versicherungsvermittlung


Im Zuge der Vermittlung bietet Helmut Winter eine Beratung gemäß den gesetzlichen Vorgaben an.

Informationen über Art und Quelle der Vergütung als Versicherungsmakler


Die Vergütung der Tätigkeit erfolgt als:

- konkret vereinbarte Zahlung durch den Kunden oder als

- in der Versicherungsprämie enthaltene Provision, die vom jeweiligen Versicherungsunternehmen ausgezahlt wird oder als

- Kombination aus beidem.

Dies ist jeweils abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden und den Versicherungsprodukten, welche eventuell vermittelt werden.

Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenvermittlung und ggf. -beratung


Im Zusammenhang mit der Anlagevermittlung und ggf. -beratung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendungen von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Emittenten und Anbieter


Vermittelt und ggf. beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschlandbestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gem. § 34 f GewO zulässig ist.