Name, Anschrift und Kontaktdaten
Helmut Winter
Witteringstr. 51
45130 Essen
Tel.: 0201 - 85 15 60 74
E-Mail: helmut.winter@hwinter-finanzservices.de
Tätigkeitsart
Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 der Gewerbeordnung. (GewO)
Finanzanlagenvermittler mit einer Erlaubnis nach § 34 f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2 der Gewerbeordnung. (GewO)
Gemeinsame Registerstelle nach § 11 a Abs. 1 GewO
Vermittlerregisternummer Versicherungsvermittlung: D-4V6C-2FF1S-69
Vermittlerregisternummer Finanzanlagenvermittlung: D-F-122-8QT1-40
Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK)
Breite Straße 29
10178 Berlin
Telefon: 0180 600 58 50 (0,20 Euro/Anruf)
www.vermittlerregister.info
Erlaubnisbehörde
Versicherungsvermittlung: Industrie- und Handelskammer für Essen, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen zu Essen, Am Waldthausenpark 2, 45127 Essen
Schlichtungsstellen
Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung
Barmbeker Straße 2, 2. OG, 22303 Hamburg
Beratung bei der Versicherungsvermittlung
Im Zuge der Vermittlung bietet Helmut Winter eine Beratung gemäß den gesetzlichen Vorgaben an.
Informationen über Art und Quelle der Vergütung als Versicherungsmakler
Die Vergütung der Tätigkeit erfolgt als:
- konkret vereinbarte Zahlung durch den Kunden oder als
- in der Versicherungsprämie enthaltene Provision, die vom jeweiligen Versicherungsunternehmen ausgezahlt wird oder als
- Kombination aus beidem.
Dies ist jeweils abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden und den Versicherungsprodukten, welche eventuell vermittelt werden.
Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenvermittlung und ggf. -beratung
Im Zusammenhang mit der Anlagevermittlung und ggf. -beratung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendungen von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.
Emittenten und Anbieter
Vermittelt und ggf. beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschlandbestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gem. § 34 f GewO zulässig ist.